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Lexikon des Informationsmanagement im Gesundheitswesen

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Kompetenzen des Bundes und der Länder im Gesundheitswesen - dargestellt anhand ausgewählter Regelungen im Sozialgesetzbuch
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen heraus: Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.
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Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakten
Der Autor bietet erstmalig einen umfassenden Einblick in Ziele, Aufbau und Einsatz Medizinischer Informationssysteme. Auf der Basis aktueller Forschungsergebnisse und grundlegender Anforderungen aus der Praxis stellt er ein allgemeines Modell vor und erklärt detailliert dessen Komponenten. Exemplarisch wird der konkrete Einsatz von Medizinischen Informationssystemen in einer Krankenhausabteilung, einer Arztpraxis und einem betriebsärztlichen Dienst aufgezeigt. Eine Checkliste der Funktionalitäten Medizinischer Informationssysteme rundet die Darstellung für Studenten und Dozenten der Medizin, der Informatik und der Medizinischen Informatik, Ärzte in Praxen und Kliniken sowie Personal im Krankenhausbetrieb ab.
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Begriff: Fallpauschalen und Sonderentgelte

Synonyme und ähnliche Begriffe: Fallpauschale, Sonderentgelt

Definition:

Fallpauschalen und Sonderentgelte sind eine Entgeltform der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), mit der einzelne, gut abgrenzbare stationäre Behandlungen pauschal vergütet werden: Fallpauschalen vergüten die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung für einen Behandlungsfall, z.B. eine Blinddarmoperation, also letztlich alle anfallenden Kosten. Für jeden Behandlungsfall ist eine festgelegte Verweildauer des Patienten im Krankenhaus in die Fallpauschalen einkalkuliert. Eine Grenz-Verweildauer definiert für jeden Behandlungsfall den Zeitpunkt, ab dem für sog. Ausreißer-Patienten, die länger als die kalkulierte Verweildauer behandelt werden müssen, das Krankenhaus zusätzlich zur Fallpauschale eine Vergütung verlangen kann. Mit Sonderentgelten werden einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalles vergütet, so z.B. die Operationskosten, Labor- und Arzneimittelkosten. Alle weiteren Leistungen eines Krankenhauses werden über zusätzliche Pflegesätze vergütet. Alle Fallpauschalen und Sonderentgelte werden auf Bundesebene in sog. Entgeltkatalogen zusammengefaßt. Indem die Entgelte mit Punkten zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, geben die Entgeltkataloge auch die Entgeltstruktur vor. Die tatsächliche Vergütungshöhe der Fallpauschalen und Sonderentgelte ergibt sich aus der Multiplikation dieser Punkte mit den auf Landesebene festgelegten Punktwerten (DM-Beträge).


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Glossar / Lexikon der Medizininformatik und des Gesundheitswesens

OP bedeutet Operation oder Opersationssaal. Darin wird eine Weber A, Weber B oder Weber C operiert. Bei diesen Operationen wird offen ein Bruch des Außenknöchels mittels Osteosynthese fixiert. Kostenlos oder Gratis ist dies nicht. An der Operation ist ein Operateur und ein OP-Pfleger/OP-Schwester beteiligt. Eine Antibiotika Therapie ist meist nicht erforderlich. Trotzdem erfolgt die Behandlung nicht ambulant sondern stationär.
Ein Erbgang kann sowohl dominant als auch rezessiv sein.
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