Medi-Informatik: Informationsmanagement im Gesundheitswesen

Zufallsspruch

Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig: Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschaft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen.

Albert Einstein

Lexikon des Informationsmanagement im Gesundheitswesen

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Kompetenzen des Bundes und der Länder im Gesundheitswesen - dargestellt anhand ausgewählter Regelungen im Sozialgesetzbuch
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen heraus: Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.
von: Ulrich Derpa, Eibe Riedel




Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakten
Der Autor bietet erstmalig einen umfassenden Einblick in Ziele, Aufbau und Einsatz Medizinischer Informationssysteme. Auf der Basis aktueller Forschungsergebnisse und grundlegender Anforderungen aus der Praxis stellt er ein allgemeines Modell vor und erklärt detailliert dessen Komponenten. Exemplarisch wird der konkrete Einsatz von Medizinischen Informationssystemen in einer Krankenhausabteilung, einer Arztpraxis und einem betriebsärztlichen Dienst aufgezeigt. Eine Checkliste der Funktionalitäten Medizinischer Informationssysteme rundet die Darstellung für Studenten und Dozenten der Medizin, der Informatik und der Medizinischen Informatik, Ärzte in Praxen und Kliniken sowie Personal im Krankenhausbetrieb ab.
von: Peter Haas





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